Krieg im Kaukasus, Olympia und Fu?ball… es gibt wichtigere Themen als eine Notiz ?ber die realen Auswirkungen ?ber die Abh?rpraxis bundesdeutscher Strafverfolgungsbeh?rden. Der WDR und die M?nstersche Zeitung berichteten heute? ?ber eine Abh?raktion des NRW LKAs? in dessen Rahmen ein teilweise privates Telefongespr?ch zwischen dem NRW Landtags-Fraktionsvorsitzenden der Gr?nen Johannes Remmel mitgeschnitten wurde. Dabei wurde offenbar nicht Remmels Telefonanschluss ?berwacht, sondern die Nummer eines ehemaligen Abteilungsleiters im Umweltministerium dem Betrug vorgeworfen wird.
“Nach Remmels Angaben lief die Abh?raktion vom 20. Mai bis zum 4. Juli. Er habe mit der Frau des Beschuldigten am Tag der Verhaftung des Abteilungsleiters telefoniert. Dabei habe er ihr auch ?ber interne Absprachen der Gr?nen berichtet, unter anderem mit der fr?heren NRW-Umweltministerin B?rbel H?hn. ” (Quelle: M?nstersche Zeitung)
Der eigentliche Aufreger oder Skandal ist weniger das Abh?ren eines Telefonanschlusses, sondern das z.Zt. schon Abh?rprotokolle bei Anw?lten zirkulieren, die Staatsanwaltschaft es aber nicht f?r notwendig erachtete, den Landtagsabgeordneten Remmel zu unterrichten. Gleich ob Abgeordneter, Journalis, Anwalt oder B?rger – bei Abh?raktionen m?ssen alle Betroffenen sofort informiert werden, wenn das Verfahren dadurch nicht mehr gef?hrdet wird. Da der Beschuldigte zur Zeit des Gespr?ches von Remmel schon in Untersuchungshaft sa? und die Abh?raktion Anfang Juli offiziell beendet wurde gehe ich als Laie davon aus, dass am 11. August eine Information h?tten erfolgen m?sse. Solch ein Verhalten der Staatsanwaltschaft reiht sich nahtlos ein in die Argumentation, eine Befristung des BKA Gesetzes w?rde nur erneut eine Misstrauensdebatte befeuern. Gute Gr?nde gibt es ja zumindest in NRW schon heute.










































